Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für unsere Zusammenarbeit
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen agile-atoll Gartenpflege (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Gartenpflege- und Landschaftsbaudienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der beauftragten Leistung annimmt.
(3) Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Richtwerte. Der endgültige Preis wird nach einer Besichtigung vor Ort festgelegt und dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot mitgeteilt.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistung durch Dritte erbringen zu lassen.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien.
§ 4 Termine und Fristen
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Bei witterungsbedingten Verzögerungen verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über solche Verzögerungen.
(3) Absagen von vereinbarten Terminen durch den Auftraggeber müssen mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin erfolgen. Bei späteren Absagen kann der Auftragnehmer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises berechnen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährleistet den ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich.
(2) Der Auftraggeber stellt kostenfrei Wasser und, soweit erforderlich, Strom zur Verfügung.
(3) Hindernisse wie Fahrzeuge, Möbel oder andere Gegenstände im Arbeitsbereich sind vor Arbeitsbeginn vom Auftraggeber zu entfernen.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Leistungen beträgt ein Jahr ab Abnahme.
(4) Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Entsorgung
(1) Die fachgerechte Entsorgung von Grünschnitt und anderen bei der Arbeit anfallenden Materialien ist, sofern nicht anders vereinbart, im Preis inbegriffen.
(2) Bei größeren Mengen oder Sonderabfällen können zusätzliche Entsorgungskosten anfallen, die vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt werden.
§ 9 Kündigung von Pflegeverträgen
(1) Pflegeverträge mit regelmäßigen Leistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024